Rechtsgebiete

 

Als Fachanwältin für Agrar- und Verwaltungsrecht unterstütze ich Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
 

Begleitung landwirtschaftlicher Betriebe beim Generationswechsel einschließlich des Verkaufs des Unternehmens 

Gemeinsam finden wir heraus, welche Möglichkeiten es gibt, um den Generationswechsel zu vollziehen und welche Vorbereitungen Sie treffen können oder gar müssen, um Ihr Unternehmen auf einen potentiellen Nachfolger vorzubereiten (Anpassung der Gesellschaftsverträge oder Satzungen, Umwandlungen etc.). Wir sehen uns an, ob ein Verkauf des Unternehmens in Frage kommt. Ich arbeite bereits seit einigen Jahren mit der Landwirtschaftlichen Betriebsberatung Schwerin zusammen. Die Landwirtschaftliche Betriebsberatung Schwerin GmbH ist darauf spezialisiert, den Orientierungswert Ihres Unternehmens zu ermitteln und potentielle Käufer über ein faires und transparentes Ausschreibungsverfahren zu finden.

Begleitung gesellschaftsinterner Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe 

Beratung im Energierecht 

Ich übernehme die Prüfung von Nutzungsverträgen für die Errichtung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen und berate Sie zu den Auswirkungen, die solche Verträge aktuell und in der Zukunft haben können.

Beratung zu tierseuchenrechtlichen Fragen und Vertretung gegen tierseuchenrechtliche Verfügungen 

Im Rahmen meiner Doktorarbeit beschäftige ich mich mit dem sog. Tiergesundheitsrechtsakt (engl. Animal Health Law), bei dem es sich um den grundlegenden Rechtsakt für tierseuchenrechtliche Bestimmungen in Deutschland handelt. Dem Tierhalter, dort Unternehmer genannt, obliegen zahlreiche Pflichten, sodass die Beratung zu tierseuchenrechtlichen Fragen auch schon vor Eintritt des Seuchenfalls erforderlich sein kann.

Beratung von Landwirten, Züchtern und gewerblichen Tierhaltern zu tierschutzrechtlichen Fragen und Vertretung gegen tierschutzrechtliche Verfügungen 

Tierschutzrechtliche Verfügungen reichen von Anordnungen zur Pflege der Tiere bis hin zur Inanspruchnahme von Fütterungsberatungen, Sicherstellungen von Tieren, Bestandsreduzierung und Haltungs- und Zuchtverboten. Es reicht nicht, nur Widerspruch gegen solche Verfügungen zu erheben. In der Regel müssen parallel vorläufige Rechtsschutzverfahren an den Verwaltungsgerichten geführt werden. 

Beratung im Jagdrecht

Beratung im Subventionsrecht

Beratung im Öffentliches Baurecht 

Losgelöst von allen Gebieten mit agrarrechtlichem Bezug arbeite ich seit 2015 schwerpunktmäßig im öffentlichen Baurecht und unterstütze Sie dazu in allen Bereichen vom städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan bis zur Baugenehmigung.

Beratung im Beamtenrecht

Abschließend bin ich schwerpunktmäßig im Beamtenrecht tätig und unterstütze Sie bei allen beamtenrechtlichen Fragen, insbesondere zu Regel- und Anlassbeurteilungen, Konkurrentenstreitverfahren und Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand.

 

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